Antrag vom 27.10.2021

 

 

PV-Anlagen auf Begrenzungskonstruktionen und anderen konfliktarmen Flächen in Zuständigkeit des Landkreises und der Kommunen

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

Motivation und Begründung:

 

Für einen wirksamen Klimaschutz und zur Erreichung unserer Klimaziele im Landkreis muss der Ausbau der erneuerbaren Energie massiv beschleunigt werden. Eine aktuelle Studie im Auftrag des VBEW fordert für Bayern eine Versechsfachung der PV-Kapazität im Freistaat. Auch in den Planungsgrundlagen des Landkreises wird ausgewiesen, dass zur Erreichung der Ziele im Jahr 2030 mit 4 MWpeak Photovoltaik (PV) jährlich deutlich mehr als in der Vergangenheit zugebaut werden müsste – die historischen Zubau-Raten lagen in den letzten fünf Jahren jedoch nur zwischen 1,0 und 2,6 MWpeak. Wir müssen hier deutlich aktiver werden und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien an Geschwindigkeit zulegen!

 

Ein Großteil des PV-Potenzial ist auf Dach- oder Freiflächen zu finden. Hier gestaltet die sich die Realisierung oft langwierig: Für Dachflächenanlagen müssen oft Gutachten zur Statik eingeholt werden, bei Freiflächen ist die Flächenakquise und der Genehmigungsprozess sehr aufwendig. Neben diesen „Klassikern“ gibt es weitere einige „low hanging fruits“: Diesen Potenzialen wollen wir uns priorisiert widmen: Sie lassen sich sehr schnell heben und mit PV ausgestatten. Zu diesen Potenzialen zählen: Begrenzungskonstruktionen wie Fassaden, Schallschutzwände, Begrenzungsmauern, Geländer oder Zäune und weitere konfliktarme Flächen. Als konfliktarme bezeichnet man solche Flächen deswegen, weil sich an diesen Bebauungen PV meist sehr leicht installieren lässt, der Netzanschluss durch die dahinter liegenden Gebäude vorhanden ist und die Beeinträchtigung von Mensch und Natur minimal ist.

 

Solche Flächen befinden sich im Landkreis an einer Vielzahl an Straßen, Schulen, Sportplätzen, Parkpla?tzen oder vergleichbaren Orten. In der Neufassung des EEG wurde dieses Segment mit einer speziellen Fördermöglichkeit im Rahmen einer Innovationsausschreibung bedacht. Viele dieser Bebauungen befinden sich in der Zuständigkeit des Landkreises oder der Kommunen, so dass Planung und Errichtung von PV-Anlagen auf diesem Flächen relativ einfach und ohne langwierige Planungsverfahren möglich sind. Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit hierzu auf eine Anfrage am 21.10.2020 bestätigt, so dass „in Abstimmung und unter Berücksichtigung der Belange des Straßenbaulastträgers [...] bestehende Lärmschutzanlagen (Lärmschutzwand/Lärmschutzwall), unter Beachtung der Randbedingungen, die sich aus dem Straßenrecht und den Anforderungen als Verkehrsbauwerk ergeben, für Photovoltaikanlagen“ mitgenutzt werden können.

 

Moderne Module liefern auch in Ost-/Westausrichtungen und/oder bei senkrechter Neigung sehr gute Ertragswerte, so dass bei solchen PV-Anlagen mit einer guten Wirtschaftlichkeit gerechnet werden kann – insbesondere weil die Errichtung und Planung vergleichsweise gu?nstig ist. Dieses Potenzial wird bereits von vielen Kreisen Kommunen mit speziellen Initiativen adressiert (beispielsweise die Stadt München oder viele Kommunen in Baden-Württemberg).

 

In den Vorarbeiten im Solaratlas BGL und den Energienutzungsplänen werden die oben genannten Flächen nicht erfasst. Dies sollten wir nachholen und den Ausbau dort forcieren! Auf den Flächen in Zuständigkeit des Landkreises kann der Planungsstart und Umsetzung davon sofort erfolgen. Zusätzlich soll der Landkreis die Kommunen bei der Hebung des Potenzials deren Zuständigkeit unterstützen. Hierzu zählen die Bereitstellung von Planungsgrundlagen und der Hinweis auf geeignete Flächen im Gemeindegebiet.

 

Ein solches Vorgehen des Landkreises hat viele Vorteile:

  • Die erneuerbare Energieerzeugung im Landkreis wird weiter ausgebaut und die CO2-Bilanz verbessert. Die Maßnahme ist schnell umsetzbar und mit wenig Interessenkonflikten behaftet.

  • Der Landkreis unterstützt die Kommunen in Sachen Klimaschutz

  • Der Landkreis dient als Vorbild für die Unternehmen und Privatpersonen.

 

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Basis der Planungsgrundlagen des Landkreises geeignete Flächen in Zuständigkeit des Landkreises oder der Kommunen zu identifizieren (zu untersuchende Parameter u.a.: verfügbare Fläche, Neigung und Ausrichtung, Eigentumsverhältnisse). Hierzu müssen die Planungsgrundlagen im Solarkataster oder den Energienutzungsplänen ggf. erweitert werden.

 

Die Verwaltung prüft die Erstellung einer Anleitung zur Ausstattung der identifizierten Flächen mit PV-Anlagen als Handreichung für die zuständigen Stellen. Dies soll die Umsetzung in den Kommunen deutlich vereinfachen.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Runden Tisch mit den Bauhöfen der Kommunen im Landkreis und dem Staatlichem Bauamt zu veranstalten, um die Umsetzbarkeit und die Errichtung der PV-Anlagen zu diskutieren. Anschließend entwickelt die Verwaltung in Kooperation mit regionalen Energieversorgungsunternehmen oder Energiegenossenschaften Betreiberkonzepte für die PV-Anlagen auf konfliktarmen Flächen.

 

Bei der Planung von zukünftigen Begrenzungskonstruktionen (z. B. Lärmschutzwänden, Mauern, Geländern) wird die Verwaltung und das Staatliche Bauamt aufgefordert automatisch zu prüfen, ob die Integration einer PV-Anlage technisch möglich ist und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorzulegen.

 

Die Mittel für die beschriebenen Maßnahmen sind im nächsten Haushalt vorzusehen.

 

Simon Köppl, stv. Fraktionssprecher i.A. für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen