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Grüne fühlen sich bestätigt

Mittagessen für behinderte Menschen in Werkstätten ist Teilhabeleistung. Kreisvorsitzender Franz Eder begrüßt Urteil des Bundessozialgerichts. Auf ihrer Regionalversammlung am vergangenen Samstag zeigten sich die Südostoberbayerischen Grünen erfreut über das Urteil des Bundessozialgerichts Kassel, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, einen Anspruch auf Mittagessen haben.

Es könne nicht sein, so Elisabeth Hagenauer, dass einzig in Bayern Mitarbeiter in Werkstätten bei ohnehin geringem Lohn noch zusätzlich ca. 100 € für ihren Mittagstisch aufbringen müssten. Seit Jahren sei dies Thema im Sozialministerium, doch leider stelle erst ein Gerichtsurteil die bayerischen Werkstättenmitarbeiter mit ihren Kollegen in anderen Bundesländern gleich.

„Das Bundessozialgericht bestätigte, dass das Mittagessen eine Teilhabeleistung ist und somit vom überörtlichen Sozialhilfeträger, nämlich dem Bezirk, zu tragen ist“, erläuterte Bezirksrat Adil Oyan. Die bayerischen Grünen mit Landtagsabgeordnetem Sepp Daxenberger fordern seit langem eine Änderung der bisherigen Praxis. Die Verwaltung wartet allerdings noch auf die Urteilsbegründung, jedoch drängen die Grünen darauf, so Kreisvorsitzender Franz Eder, dass die Kosten für das Mittagessen rückwirkend, wenigstens bis zum Urteilsdatum, übernommen werden.