|   Teisendorf

In Nacht- und Nebelaktion Mobilfunkmasten errichtet

Grüne kritisieren Mobilfunkbetreiber O2. Nach Ansicht der Teisendorfer Grünen zeigt das bei der Errichtung eines Mobilfunkmasten in Aschau in der Nähe des Gemeindeteils Rückstetten an den Tag gelegte Vorgehen des zur spanischen Telefonica-Gruppe gehörenden Mobilfunkbetreibers O2, dass die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Errichtung solcher Anlagen nicht ausreichend wären. Wie Grünen-Marktgemeinderat Edwin Hertlein anlässlich einer Sitzung des Grünen-Ortsvorstandes ausführte, sei der Mobilfunkmast in einer „Nacht- und Nebelaktion“ errichtet worden.

Monatelang seien Öffentlichkeit und Gemeindeverwaltung „an der Nase herum geführt worden“, so Hertlein wörtlich. Nachdem O2 zunächst zu Ende letzten Jahres für Mehring eine Standortsuche angemeldet habe und dort nicht fündig wurde, habe die Bevölkerung von Mehring, Rückstetten und Umgebung das Thema innerlich schon abgehakt. Als dann Mitte August der Mobilfunkmast ohne vorherige Information von Nachbarn oder Gemeindeverwaltung errichtet wurde, wären die Nachbarn und weiteren Betroffenen regelrecht „überrumpelt“ worden. Ein solches Vorgehen, so Hertlein weiter, fördere kein Vertrauen seitens der Bevölkerung gegenüber den Mobilfunkbetreibern. Die Firma O2 müsse sich die Frage stellen lassen, ob ihr eine einvernehmliche Lösung mit der Bevölkerung „völlig Wurscht“ sei. Die Vorgänge in Aschau zeigten auch, dass der Mobilfunkpakt Bayern „eine Farce“ sei. Die gegenwärtige Gesetzeslage bringe, wie der Fall Aschau zeige, Zwist und Konflikte zwischen Nachbarn und Anwohner. Es zeige sich erneut, dass freiwillige Vereinbarungen zwischen der Industrie und dem Staat nicht griffen. Auch in anderen Fällen habe sich schon gezeigt, das die Industrie freiwillige Vereinbarungen nicht einhalte. Notwendig sei, endlich in der Bayerischen Bauordnung einen ordnungsgemäßen Rahmen zur Genehmigung solcher Anlagen zu schaffen. „Es kann nicht sein, dass jeder normale Bauherrr sich jede noch so kleine Baumaßnahme genehmigen lassen muß, aber die Errichtung eines Mobilfunkmasten dem baurechtlich Gutdünken der Betreiber obliegt“, so Hertlein weiter. Der Grünen-Marktgemeinderat betonte, dass es ihm nicht um eine Pauschalverurteilung des Mobilfunkes gehe. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten diese Technologie. Es müsse aber darum gehen, die Auswahl eines Standortes für Handymasten nach objektiven und transparenten Kriterien zu steuern. Mobilfunkmasten sollten nach Überzeugung Hertleins möglichst weit weg von Wohnbebauung errichtet werden. Ein gangbarer Weg, um eine gesteuerte Entwicklung in Sachen Handymasten trotz der bislang fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen in der Bayerischen Bauordnung zu ermöglichen, sei die Ausweisung von Vorrangflächen zur Errichtung von Mobilfunkmasten im Flächennutzungplan der Gemeinde. Bislang hätten alle anderen im Marktgemeinderat vertretenen Gruppierungen einen solchen Weg aber abgelehnt. Dass dieser Weg gangbar sei, zeige das Beispiele der Gemeinde Aßling. Der dortige Gemeinderat habe im letzten Jahr einstimmig eine entsprechende Änderung des Flächennutzungplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes „zur Lenkung der Mobilfunkversorgung und der baulichen Gestaltung von Dachaufbauten“ beschlossen. Die Firma O2 habe gegen diesen Beschluß geklagt. Anfang diesen Jahres habe das Bayerische Verwaltungsgericht dies Klage abgewiesen.

Dieser in einer Nacht- und Nebelaktion von der Mobilfunkfirma O2 errichtete Mobilfunkmast in Aschau in der Marktgemeinde Teisendorf verursacht zur Zeit eine erhebliche Störung des Dorffrieden.