Erstellt von Kaspar Müller | |   Freilassing

Freilassinger Flächennutzungsplan überaltert

Längst überfällige Überarbeitung durch die Fraktion Grüne/Bürgerliste im Stadtrat eingefordert.

„Die Entwicklung Freilassings muss von der Stadt und ihren gewählten Vertretern gesteuert werden und nicht von einzelnen Investoren“. Dies sei die ursächliche Begründung für den Antrag der Grünen/Bürgerliste erläuterte Stadtrat Wolfgang Hartmann auf der Ortsversammlung der Umweltpartei.

Erwähnenswert sei, dass die Stadt vom Landratsamt aufgefordert werde, ihren überalterten Flächennutzungsplan endlich zu überarbeiten um einer geordneten Entwicklung gerecht zu werden. Übergeordnete Raumordnungsziele wie ein zeitgemäßer Hochwasserschutz müssen sich in diesem ebenso wiederfinden und abgestimmt werden, wie auch Flächen für Landwirtschaft und Naturschutz.

Es sind in diesem Verfahren auch die Ergebnisse und Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu bewerten und nach einer Beurteilung und Abwägung zu einzuarbeiten. Schließlich haben engagierte Bürger mit Fachplanern, Stadträten und Verwaltung Vorlagen für die weitere Stadtentwicklung geliefert.

Der Flächennutzungsplan sei die Grundlage für jeden Bebauungsplan, der auf der Basis der im Flächennutzungsplan enthaltenen Festsetzungen entwickelt wird. Der Fraktionsvorsitzende sei zuversichtlich, dass diesem Antrag zugestimmt werde, da viele seiner Stadtratskollegen mit dem derzeitigen Zustand unzufrieden seien.

Vor 15 Jahren wurde schon ein Auftrag an eine Frau Dr. Pröbstl vergeben, die auch diesen Plan nahezu fertig gestellt haben soll, wusste Altstadtrat Ernst Wohlschlager zu berichten. „Er wurde dann schubladiert“ weil es Schwierigkeiten bei der Abstimmung des Planes mit den Zielen der Gemeinde Ainring gab. Statt sich mit dieser auseinanderzusetzen wählte man die bequemere Gangart und stellte die Arbeit einfach ein. Ainring jedoch habe zwischenzeitlich seine Hausaufgaben gemacht und den Flächennutzungsplan fertig gestellt.

Aufsichtsbehörden können die Zustimmung zu Planungen verweigern wenn kein zeitgemäßer Flächennutzungsplan vorliegt. Dieser sei ja die gesetzliche Grundlage für jede Planung. Im Gegensatz zu diesem sei das integrierte Stadtentwicklungskonzept lediglich eine Willensbekundung, stellte eine anwesende Fachfrau fest. Beste Beispiele hierfür seien die Flächen an der Matulusstraße und am Heideweg. Die eine als weiße Fläche im ISEK dargestellt, die andere eine potentielle Freizeitfläche. In der aktuellen Diskussion sollen beide für eine Wohnbebauung vorgesehen werden. Weder ist die Verkehrsanbindung vernünftig geklärt, noch die vorhandenen Zielkonflikte. Mit einem aktuellen Flächennutzungsplan könnte man auf dessen Aussagen und Ziele verweisen und endlich konkrete Bebauungspläne vorantreiben, so die Grüne/Bürgerliste.

 

Quelle: ISEK