Antrag Umweltverträglichkeitsprüfung Flughafen Salzburg

 

Antrag:

Um  die öffentlichen Interessen der Stadt Freilassing und den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der anstehenden UVP des Flughafens Salzburg wahrnehmen zu können, beschließt der Stadtrat, eine rechtliche Klärung in Auftrag zu geben, in welcher Weise dies der Stadt möglich ist. Es muss unbedingt darauf hingewirkt werden, dass Freilassing Parteienstatus erhält und auch die Stellungnahme des Bundesverkehrsministers gemeinsam abgestimmt wird.

 Ausserdem wird der Flughafen Salzburg aufgefordert, rechtzeitig vor der 6-wöchigen Einwendungsfrist eine Informationsveranstaltung mit Fragemöglichkeit für die Bürger Freilassings im Freilassinger Rathaus zu organisieren. Es kann nur im Interesse des Flughafens liegen, im Sinne von Transparenz und Öffentlichkeit den Freilassingern die Möglichkeit zu geben, sachkundige Stellungnahmen in die UVP einzubringen.

 

Begründung:

Da Freilassing im UVP-Verfahren keine formale Rechtsposition hat, ist zu klären, welche Gesetze genau anzuwenden sind, da u. Umständen hier auch EU-Gesetze anzuwenden sind, sollten diese uns mehr Rechte als das österreichische UVP-Gesetz einräumen.

Auch kann es nur im Interesse des Flughafens liegen, durch eine Projektpräsentation im Sinne von Transparenz und Öffentlichkeit den Freilassingern die Möglichkeit zu geben, sachkundige Stellungnahmen in die UVP einzubringen.  Es würde sicherlich sehr schwierig werden, wenn die 6-wöchige Einwendungsfrist kurzfristig bekannt würde  und die Bürger Freilassings und die Stadt selbst innerhalb kürzester Zeit die Unterlagen sichten, bewerten, einen Mustereinwand verfassen und evtl. Unterschriften sammeln müssten. Wenn der Flughafen die Zusammenarbeit ernst meint, müssen wir rechtzeitig vor Einreichung bei der Behörde umfassend informiert werden.

 

Elisabeth Hagenauer