Flächennutzungsplanes - Überarbeitung und Neuaufstellung

 

Antrag vom 25. Juli 2019


Behandelt am 16.09.2019 in der 65. Gemeinderatssitzung
 

Beschluss: abgelehnt bei vier Ja-Stimmen (Grüne, GR Grünäugl, GR Argstatter)

 

 

mit der Entscheidung des BMVIs, dass beim Ausbau der A8 künftig nur noch die Bestandsvariante geplant wird, haben wir nun endlich Planungssicherheit und können den Flächennutzungsplan nach BauGB aufstellen. Das in 2010 einstimmig vom Gemeinderat beschlossene und mit sehr hohem Aufwand erarbeitete Ortsentwicklungskonzept „Piding 2030“ bietet eine solide Grundlage, um das Verfahren zügig anzugehen. Wir beantragen deshalb im Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan Piding auf Basis des einstimmig beschlossenen Ortsentwicklungskonzeptes aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach BauGB einzuleiten.

Begründung:

Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Die Grundlagen für die Überarbeitung wurden in Piding bereits 2010 mit der aufwändigen und auch kostenintensiven  Erarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes "Piding 2030" gelegt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben werden Planungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich übernommen. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.

Wer das Ortsentwicklungskonzept genauer durcharbeitet, wird erkennen, dass die Aufstellung des Flächennutzungsplanes die logische Weiterentwicklung von "Piding 2030" ist. Im Jahr 2010 einstimmig im Gemeinderat beschlossen, sind im Konzept aber zwei Varianten berücksichtigt, weil damals nicht klar war, welche A8-Ausbau-Variante vom BMVI weiterverfolgen würde. Jetzt endlich nach vielen Jahren des Nachfragens, des Nachhakens ist am 13.12.2018 diese Entscheidung gefallen. Warum die Gemeinde Piding von dieser Entscheidung in dieser so existentiellen Frage erst nach 6 Monaten und das eher zufällig über eine Nachfrage der Gemeinde Anger erfahren hat, bleibt ein Geheimnis der ABDS in München. Auf Nachfrage der Grünen wurde uns von der ABDS erklärt, dass man dort alles richtig gemacht hätte, was zeigt, dass man dort die zukünftige Entwicklung der Anrainergemeinden an der A8 offensichtlich nur dann ernst nimmt, wenn man sich aktiv kümmert.

Nun, die Grünen Gemeinderäte haben sich gekümmert und wollen nicht länger warten, das wichtige Projekt in Angriff zu nehmen. Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Flächennutzungsplan bedarf dann der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung sind in der Regel die Landratsämter.