Erstellt von Edwin Hertlein | |   Bartl Wimmer

Wimmer kritisiert Beschäftigungsverbot trotz Unentbehrlichkeit

Dr. Bartl Wimmer kritisiert die zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Oberbayern für das Arbeitsverbot, das gegen einen Asylbewerber verhängt wurde, der in einer Senioreneinrichtung im Landkreis arbeitet.

Die Coronakrise verändert vieles. Nur nicht die Abläufe in der einen oder andere Behörde. Da hat die zuständige zentrale Ausländerbehörde an der Regierung von Oberbayern einem Asylbewerber, der seit Sommer 2018 als Spüler in einer Senioreneinrichtung im Landkreis arbeitet, mit Schreiben vom 16. März ab sofort ein Arbeitsverbot erteilt. Und das obwohl er im Januar mit Genehmigung der Ausländerbehörde im Landratsamt einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen hatte. Laut seinem Arbeitgeber ist der Asylbewerber in der Spülküche unentbehrlich. Er sei in der Senioreneinrichtung sehr beliebt, springe immer wieder im Bedarfsfall ein oder verrichte Zusatzdienste. Die Ausländerbehörde in der Regierung von Oberbayern begründet ihr Arbeitsverbot damit, dass die Aufenthaltsgestattung erlöschen sei und damit die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erlöschen sei. Gleichzeitig schlägt die Behörde aber einen Termin zur Ausstellung einer Duldungsbescheinigung im April in München vor. Grünen-Landratskandidat Dr. Bartl Wimmer hat dieses Verhalten der zuständigen Behörde jetzt kritisiert. Er halte das Vorgehen für Rechtsfehlerhaft. Die Ausländerbehörden habe grundsätzlich einen Ermessensspielraum, um etwa die Beschäftigung übergangsweise weiter zu gestatten, bis die weitere Situation geklärt ist. Wichtig hierfür sei, dass der Betroffene seinen Mitwirkungspflichten nachkommen könne. Gerade angesichts der Coronakrise sollten die Behörden flexibler sein und alles ermöglichen, was die allgemeine Hygiene verbessert.

Kritisiert die Ausländerbehörde der Regierung von Oberbayern: Grünen-Landratskandidat Dr. Bartl Wimmer.