Erstellt von Kaspar Müller | |   Freilassing

Soziale Balance im Wohnungsbau

Vertreter der GRÜNEN/Bürgerliste Freilassing diskutieren über Handlungsmöglichkeiten bezüglich der Förderung von sozial ausgewogenem Wohnungsbau

 

In der jüngsten Ortsversammlung der Grünen/Bürgerliste wurde ein hoch emotionales Thema diskutiert. Wie kann der faktischen Wohnungsknappheit in Freilassing auf soziale ausgewogene Art und Weise begegnet werden? 

 

Rechtsanwalt Lukas Maushammer führte in einem Vortrag in die Thematik ein. Vor Ort müsse dort angesetzt werden, wo der Kommune konkrete Handlungsinstrumente zur Verfügung stünden. 

 

Ein Problem bei bewährten Modellen wie dem Einheimischenmodell oder einer erbbaurechtlichen Grundstücksvergabe durch die Stadt sei, dass die Stadt zunächst Eigentümerin geeigneter Grundstücke sein müsse. Letzteres sei in Freilassing nur selten der Fall. Darüber hinaus existierten jedoch auch andere Möglichkeiten, günstigen Wohnungsbau zu fördern, bzw. zu erleichtern. Die Stadt Freilassing beschloss etwa eine Stellplatzverordnung mit einer Quote von 1,5 Stellplätzen pro Wohnung. Zusammen mit den erforderlichen Besucherstellplätzen ergebe sich eine Gesamtquote von ca. 1,8 Stellplätzen pro Wohnung, welche faktisch eine indirekte Baubeschränkung darstelle. Dem könne man positiv oder negativ gegenüberstehen. In jedem Fall werde durch die Verordnung nicht mehr, sondern eher weniger Wohnraum geschaffen. Ein Ansatz könnte sein, die Stellplatzquote flexibel zu gestalten. 

 

Darüber hinaus stünden auch Instrumente zur Verfügung, um Wohnquartiere aktiv mitzugestalten. Ein Erfolgsmodell sei in diesem Zusammenhang das in München seit dem Jahr 1994 praktizierte Modell der sog. „sozialgerechten Bodennutzung“ (SoBoN). Danach werden neue Bebauungspläne nur dann aufgestellt, wenn sich die Planungsbegünstigten vorher verpflichten, sich an technischer und sozialer Infrastruktur zu beteiligen (z.B. Erschließungskosten, Bau von Kindergärten, Schulen, etc.) und einen bestimmten Prozentsatz des Baulandes für den preiswerten Wohnungsbau zu verwenden. Der Vorteil einer entsprechenden Richtlinie - im Gegensatz zu einer individuellen Verhandlung jedes städtebaulichen Vertrages - bestehe v.a. darin, Transparenz zu schaffen und Gleichbehandlung sicherzustellen. Ein Modell, über das es sich für jede Gemeinde mit hoher Wohnungsknappheit nachzudenken lohne, so Maushammer.

 

Vor allem an der Frage des Stellplatzschlüssels entzündete sich an den Vortrag anschließend eine lebendige Diskussion. Stadtratskandidat und Architekt Kaspar Müller sieht den hohen Stellplatzschlüssel kritisch. Dieser führe zur Anordnung sehr großer Tiefgaragen unter den Gebäuden, was sowohl im Hinblick auf entstehende hohe Baukosten als auch aus umweltpolitischen Gesichtspunkten negativ zu bewerten sei. Er empfiehlt, den Stellplatzschlüssel zu flexibilisieren. Bei künftigen Wohnbebauungen, könnten dann, je nach Lage der Grundstücke zentral in der Stadt oder am Stadtrand, bzw. je nach Nähe zu den Angeboten des öffentlichen Verkehrs, unterschiedliche Stellplatzschlüssel zur Anwendung kommen. Ferdinand von Tüllenburg unterstützte diesen Ansatz und ergänzte, ein Angebot an alternativen Verkehrsformen könne ermöglichen, bei größeren Siedlungen mit Modellcharakter (wie z.B. am Sonnenfeld) in Zukunft Stellplätze deutlich zu reduzieren. Stadtrat Wolfgang Hartmann hingegen hält eine hohe Stellplatzanzahl für notwendig und befürchtet im Falle einer Herabsetzung des Stellplatzschlüssels außerdem eine Zunahme unverhältnismäßig dichter Bebauung. Stefanie Riehl, Stadtratskandidatin, entgegnete in diesem Zusammenhang, dass die Stadt die Bebauungsdichte besser über die Aufstellung neuer Bebauungspläne regeln könne.

 

Ein generell interessantes Thema sei, günstigen Wohnungsbau auf Grundstücken unter Nutzung von Erbpachtverträgen zu errichten. Einer solchen Lösung würde sich auch die in Freilassing im Bereich des günstigen Wohnraumschaffung erfolgreiche Wohnungsbaugenossenschaft WBR Rupertiwinkel  nicht verschließen, wusste Kaspar Müller zu berichten. 

 

Stadtrat Willi Schneider, griff das Thema „sozialgerechte Bodennutzung“ (SoBoN) auf und erläuterte: „Nur bei Flächen, die im Zuge des Planungsprozesses eine Aufwertung erfahren, wie zum Beispiel bei einer Umwidmung von anders genutzten Flächen zu Wohnnutzungen, greife die SoBoN.“ Rechtsanwalt Maushammer ergänzte zustimmend, dass dadurch die Sozialbindung des Eigentums gewährleistet (Art. 14 Grundgesetz) und dem Auftrag aus Art. 161 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen würde. Dort sei verankert: „Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“

v.l.n.r. : Die Stadtratskandidat*innen Kaspar Müller, Lukas Maushammer, Stefanie Riehl