Erstellt von Bernhard Zimmer | |   Kreisverband

Cui bono? Max Aicher vergoldet seine Wiesen?

Max Aicher wirft den Grünen "ganz übles Handeln unter der Gürtellinie" vor. Weil wir uns für das Gemeinwohl einsetzen?

Weil wir für Transparenz sind und fragen stellen?

Endlich, nach vielen Monaten der Beratungen im "Hinterzimmer der Kommunalpolitik", im Schutzraum der "Nichtöffentlichkeit" hat der Gemeinderat diese aufgehoben, weil es sich um ein Projekt von überragender Bedeutung für die Ortsentwicklung Pidings und die Entwicklung unseres Lebensraumes handelt. Max Aicher wirft den Grünen und im Speziellen mir als Person ein "ganz übles Handeln" vor. Das wirft Fragen auf. Was ist "ganz übles Handeln unter der Gürtellinie"? Was ist Fairness?

An die Gemeinde Piding ist der Wunsch herangetragen worden auf inzwischen 45.000m² landwirtschaftlichem Grund Baurecht für Gewerbe zu schaffen, dieser Wunsch ist legitim. Allerdings muss man wissen, dass diese Grundstücke sowohl im gültigen Flächennutzungsplan als auch im 2013 verabschiedeten Ortsentwicklungskonzept auch künftig als Produktionsflächen für die Erzeugung von Lebensmitteln vorgesehen sind und so erhalten werden sollen. Beide Planungsgrundlagen sind öffentlich zugänglich. Jeder Investor, der von diesen demokratisch beschlossenen Entwicklungszielen abweichende Planungswünsche hat, muss wissen, dass er sehr sehr gute Argumente braucht. Entschließt sich der Gemeinderat einer solchen Planung doch zuzustimmen, muss er in einem ersten Schritt den Flächennutzungsplan ändern und danach einen Bebauungsplan aufstellen. In beiden Verfahren ist zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen, denn letztlich sind alle Bürgerinnen und Bürger von dieser Planänderung betroffen.

Es ist ein offenes Geheimnis, nein Max Aicher erzählt es gerne jedem der ihn danach fragt, Max Aicher kauft seit Jahrzehnten sehr viele landwirtschaftliche Flächen, nicht nur in Piding, vorzugsweise entlang der Autobahn. Landwirtschaftlicher Grund ist billig für Investoren, aber teuer für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Dort wo landwirtschaftliche Betriebe in Not geraten oder aus anderen Gründen aufgeben, wird der Grund und Boden deshalb in der Regel an "Nicht-Landwirte" verkauft. Über Jahrzehnte kauft Max Aicher diese Gründe, letztlich nicht um sie landwirtschaftlich zu nutzen, sondern er kaufte sie um langfristig Bauprojekte zu entwickeln. Das ist auch legitim.

Stimmt nun ein Gemeinderat für ein solches Projekt, schafft er durch bloße Entscheidung Baurecht. Der Wert des Grundstückes steigt, quasi durch "Handaufheben" um ein Vielfaches - 20fach, 30fach und mehr, je nach Lage. Cui bono? Wer profitiert ist diesem Moment der Entscheidung von eben dieser Entscheidung? Der Grundeigentümer ohne eigene Arbeitsleistung und ohne zusätzliches Kapital einzusetzen.

In der Bayerischen Verfassung findet man in den Artikeln 158-162 grundsätzliche Aussagen zum Umgang mit Eigentum. In Artikel 161 heißt es in Abschnitt 2: "Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen."

Es ist also keine Neid-Diskussion, sondern die Frage des verfassungsgemäßen Handelns, wenn man sich als Gemeinderat darum kümmert, welchen Anteil die Allgemeinheit bekommt? Im konkreten Fall habe ich die Frage aufgeworfen, aber keine Antwort bekommen, also Nichts?

Wer landwirtschaftlichen Grund kauft und darauf spekuliert, dass dieser irgendwann einmal Bauland wird, ist Spekulant, was sonst? Wer permanent Projekte entwickelt, die regelmäßig der demokratisch beschlossenen Ortsentwicklung einer Gemeinde zuwider laufen, ist lästig und handelt "meinwohlorientiert". Wer Projekte vorlegt und dabei Grundstücke überplant, die nicht in seinem Eigentum sind, der muss sich fragen lassen - auch öffentlich!

Dr. Bernhard Zimmer
Gemeinderat in Piding

 

P.S.: Als Gemeinderat bin ich dem Gemeinwohl verpflichtet ...